Endreinigung nach Renovierung: Worauf Vermieter achten sollten
Nach dem Umbau muss die Wohnung besenrein übergeben werden. Wir zeigen, welche Arbeiten zur Endreinigung gehören und worauf es ankommt.
Wer eine Wohnung oder Gewerbefläche nach Renovierungsarbeiten übergibt, steht oft vor der Frage: Was gehört zur Endreinigung, und wer haftet, wenn etwas übersehen wird?
Was umfasst die Endreinigung?
Zur Endreinigung nach Renovierung zählen typischerweise das Entfernen von Baustaub, Kleberesten, Farbspritzern an Fenstern und Böden sowie das Reinigen von Heizkörpern, Türzargen und Fensterbänken. Oft müssen auch Sanitäranlagen gründlich entkalkt und Schränke ausgewischt werden. In Gewerbeimmobilien kommen Böden hinzu, die nach dem Verlegen von Bodenbelägen noch Spuren von Fugenmasse oder Schutzfolien tragen.
Besser Profis beauftragen
Gerade bei größeren Objekten lohnt es sich, eine professionelle Reinigungsfirma zu beauftragen. Diese kennt die üblichen Anforderungen von Vermietern und erstellt auf Wunsch einen dokumentierten Reinigungsplan, der bei Übergabe vorgelegt werden kann. So lassen sich Nachforderungen vermeiden.
Kombination mit anderen Leistungen
Wenn im Zuge der Räumung auch alte Möbel oder Elektrogeräte entsorgt werden müssen, können Sie diese Aufgaben bündeln. Über unsere Komplett-Anfrage lassen sich Reinigung, Entrümpelung und Transport in einem Auftrag koordinieren – das spart Zeit und oft auch Kosten.
Checkliste für die Endreinigung
- Böden saugen und wischen (auch unter Heizkörpern)
- Fenster innen und außen reinigen, Rahmen abwischen
- Sanitärbereiche entkalken und desinfizieren
- Heizkörper und Türzargen entstauben
- Küchenschränke innen auswischen
- Keller- oder Abstellräume kehren
Mit einer strukturierten Endreinigung stellen Sie sicher, dass die Übergabe reibungslos verläuft und keine Nacharbeiten anfallen.
Fragen zu unseren Leistungen?
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